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Kindertagespflege Abenteuerland

Kindertagespflegeperson Ute Schumacher

 

Ich bin ein Mitglied der Bundesvereinigung für

Kindertagespflege e.V.

ÜBER MICH

Mein Name ist Ute Schumacher und ich wurde am 01.11.1965 in Bremen geboren. Am 05. Mai 1995 heiratete ich meinen Mann Detlef. Im September 1995 wurde unser erster Sohn Patrick  in Bremen geboren. Da mein Mann sich beruflich veränderte, zogen wir 1996 nach Oerel. Im Januar 2002 wurde unser zweiter Sohn Stefan in Bremervörde geboren. Seit 2009 bin ich als Staatlich anerkannte Kindertagespflegeperson tätig. Im Dezember 2018 zogen wir nach Gnarrenburg. Zu unserer Familie gehört noch ein Hund, zwei Ponys und acht Meerschweinchen.

In meinen Räumen in Fahrendahl spielen, toben und schlafen wir

Ich biete Ihrem Kind viel Platz, um sich auf verschiedene Art zu entfalten. Für die Gruppe stehen uns vier Räume mit einer Fläche von insgesamt 58 Quadratmetern zur Verfügung. In unserem Haus sind seperate Räume für die Kindertagespflege eingerichtet. Eine moderne Einrichtung und Ausstattung sorgen dafür, dass sich Ihr Kind rundum wohl fühlt. Natürlich habe ich entsprechende Sicherheitsmaßnahmen ergriffen, um Unfälle zu vermeiden und die Tagespflegekinder während des Spielens zu schützen. Außerdem können wir, in unserem super großem Garten, ausgelassen toben und spielen.

Die Räume sind an die Bedürfnisse der Tagespflegekinder angepasst. Im Schlafbereich können die Tagespflegekinder ausruhen und Kraft für neue Abenteuer tanken. Durch verschiedene eigene Bereiche schaffe ich zudem kleine Inseln zum Lesen, Kuscheln, Spielen und Toben. Es versteht sich von selbst, dass in den Räumen nicht geraucht wird. Die Spielräume, das Tobezimmer und der Schlafraum sind Kamera überwacht.

Vorraussetzung für die Kindertagespflege: Pflegeerlaubnis und ausreichend Platz

Die Eignung der Kindertagespfleger wird seit 2006 durch das Jugendamt überprüft: Die Tageseltern haben eine Pflegerlaubnis erhalten und mussten dafür eine pädagogische Qualifizierung und einen Erste-Hilfe-Kurs für Kinder nachweisen können. Das Jugendamt überprüft aber nicht nur die Kompetenz und die Persönlichkeit der Tagesmutter, es wird außerdem festgestellt, ob der Haushalt für die Betreuung von Kindern geeignet ist. Geprüft wird, ob ausreichend Platz zum Spielen vorhanden ist, geeignete Spiel- und Beschäftigungsmaterialien, unfallverhütende und gute hygienische Verhältnisse, eine Schlafgelegenheit und ob es Möglichkeiten gibt, in der Nähe Wald- oder Parkanlagen zu besuchen. Diese Pflegerlaubnis benötigen die Tageseltern bereits ab dem ersten Kind, sie gilt für fünf gleichzueitig anwesende Kinder. Jährliche Fortbildungen sind ebenfalls Pflicht.